Garantie von Tune Garant
TuneGarant ist eine maßgeschneiderte
Garantie für Fahrzeuge mit Chip-Tuning.
Umfang der Garantie
(Auszug aus den Garantiebedingungen)
Die Garantie bezieht sich auf die nachstehenden Teile bzw.
Baugruppen:
Motor: Zylinderblock, Zylinderkopf und -dichtung, Kurbelgehäuse,
Gehäuse von Kreiselkolbenmotoren sowie alle
mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innente
Nebenaggregate: Turbolader und Kompressoren (siehe
Selbstbehaltsregelung Ziffer 2.)
Schalt- und Automatikgetriebe: Getriebegehäuse
und alle Innenteile, einschließlich Drehmomentwandler
Achsgetriebe: Achsgetriebegehäuse (Front- und Heckantrieb)
und alle Innenteile
Beginn und Ende der Garantie
Beginn: Einbaudatum
Ablauf: Wahlweise nach 2 bzw. 3 Jahren, spätestens beim
Erreichen einer Gesamtlaufleistung von 100.000 km nach
Erstzulassung.
Garantiefähige Fahrzeuge
PKW, nicht älter als 5 Jahre/max. 60.000 km Gesamtlaufleistung
und bis zu einer max. Leistungssteigerung von
30% der ursprünglichen Nennleistung. Für Fahrzeuge des
Herstellers Smart gelten separate Richtlinien
Selbstbehalte
1. Lohn- und Materialkostenselbstbehalt:
Ausgehend von der Betriebsleistung der betroffenen
Baugruppen zum Zeitpunkt des Schadenfalles:
Ab 70.000 KM: 20%
Ab 80.000 KM: 30%
Ab 90.000 KM: 40%
2. Turbolader- / Kompressorenschäden
Für Schäden an Turboladern / Kompressoren und deren
Folgeschäden gilt ein genereller Selbstbehalt von 50%.
(Der Lohn- und Materialkostenselbstbehalt entfällt)
Höchstentschädigung
Fahrzeuge bis 250 PS nach Tuning: 7.500 Euro
Fahrzeuge ab 251 PS nach Tuning: 10.000 Euro
(Annahme auf Anfrage)
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