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Garantie von Tune Garant

TuneGarant ist eine maßgeschneiderte Garantie für Fahrzeuge mit Chip-Tuning.

Umfang der Garantie

(Auszug aus den Garantiebedingungen) Die Garantie bezieht sich auf die nachstehenden Teile bzw. Baugruppen: Motor: Zylinderblock, Zylinderkopf und -dichtung, Kurbelgehäuse, Gehäuse von Kreiselkolbenmotoren sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innente Nebenaggregate: Turbolader und Kompressoren (siehe Selbstbehaltsregelung Ziffer 2.) Schalt- und Automatikgetriebe: Getriebegehäuse und alle Innenteile, einschließlich Drehmomentwandler Achsgetriebe: Achsgetriebegehäuse (Front- und Heckantrieb) und alle Innenteile

Beginn und Ende der Garantie

Beginn: Einbaudatum Ablauf: Wahlweise nach 2 bzw. 3 Jahren, spätestens beim Erreichen einer Gesamtlaufleistung von 100.000 km nach Erstzulassung.

Garantiefähige Fahrzeuge

PKW, nicht älter als 5 Jahre/max. 60.000 km Gesamtlaufleistung und bis zu einer max. Leistungssteigerung von 30% der ursprünglichen Nennleistung. Für Fahrzeuge des Herstellers Smart gelten separate Richtlinien

Selbstbehalte

1. Lohn- und Materialkostenselbstbehalt: Ausgehend von der Betriebsleistung der betroffenen Baugruppen zum Zeitpunkt des Schadenfalles: Ab 70.000 KM: 20% Ab 80.000 KM: 30% Ab 90.000 KM: 40% 2. Turbolader- / Kompressorenschäden Für Schäden an Turboladern / Kompressoren und deren Folgeschäden gilt ein genereller Selbstbehalt von 50%. (Der Lohn- und Materialkostenselbstbehalt entfällt)

Höchstentschädigung

Fahrzeuge bis 250 PS nach Tuning: 7.500 Euro Fahrzeuge ab 251 PS nach Tuning: 10.000 Euro (Annahme auf Anfrage)